Einschulung

Liebe Eltern,
im September oder Oktober bekommen Sie einen Brief der Stadt Aachen mit der Aufforderung, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden, wenn es schulpflichtig ist. Wenn sie es ein Jahr früher einschulen wollen oder es im letzten Jahr zurückgestellt wurde, bekommen Sie diesen Brief nicht, können aber trotzdem anmelden. Im Brief sind 3 Schulen angegeben:
eine katholische Grundschule
eine Gemeinschaftsgrundschule und
eine evangelische Grundschule
Wohnen Sie in Brand, steht dort bei der katholischen Grundschule entweder die Marktschule oder die Karl-Kuck-Schule, bei der Gemeinschaftsgrundschule die Grundschule Brander Feld und als evangelische immer die Annaschule, denn das ist die einzige evangelische Grundschule in Aachen.
Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Kind auch an einer Schule anmelden, die nicht auf Ihrem Einladungsschreiben der Stadt steht. Aber in dieser Schule kann ihr Kind nur dann aufgenommen werden, wenn die Schule noch freie Kapazitäten hat.
Auch wenn es vor einigen Jahren noch gelungen ist, ein Kind in Brand anzumelden, das nicht im Einzugsgebiet lebt, raten wir momentan davon ab. Denn die uns vorliegenden Zahlen zeigen, dass aufgrund der vielen Neubaugebiete allein in Brand mit sehr hohen Anmeldezahlen und keinen freien Kapazitäten zu rechnen ist.

Anmeldebogen für die Karl-Kuck-Schule

Anmeldbögen für die OGS werden wir noch auslegen oder hier veröffentlichen, denn ab dem 01.08.2024 werden wir zur OGS.

Ablauf und Anmeldung Tag der offenen Tür 2023

Auf dem Weg zum Schulkind

Noch von letzten Jahren: Elternflyer-Kita-Schulen

Bekanntmachung der Stadt Aachen zur Einschulung 2024: Anmeldezeitraum Grundschulen SJ 2024-2025

Schulwegplan

Beginn der Schulpflicht

Jedes Kind, das bis zum 31. September sechs Jahre alt wird, ist zum nächsten Schuljahr schulpflichtig und wird nach den Sommerferien eingeschult. Stichtage haben immer etwas Willkürliches. Ein Kind, das erst nach dem 30. September sechs Jahre alt wird, kann dennoch schon schulfähig sein.

Es gibt die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung auf Antrag der Eltern, wenn die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, geistige und soziale Entwicklung entsprechend vorhanden ist. Ebenso kann ein Kind in begründeten Ausnahmefällen, im Amtsdeutsch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden.

Nach dem Schulrecht werden "Regelkinder" und schulfähige "Antragskinder" gleich behandelt. Antragskinder, die von der Schulärztin und der Schulleitung als schulfähig begutachtet wurden und für die die KGS Karl-Kuck-Schule die nächstgelegene Katholische Grundschule ist, haben einen Rechtsanspruch auf die Aufnahme im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.

Anmeldetermin

Bitte vereinbaren Sie ab dem 04.09.2023 telefonisch einen Termin für die Anmeldung (0241 520558, Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr) oder beim Tag der offenen Tür.

In der Anmeldewoche Anfang November kommen Sie bitte über den Haupteingang und gehen dann links durch die Aula in den Verwaltungsflur bis zum blauen Briefkasten - dort finden Sie unser Sekretariat. Bitte bringen Sie mit:

die Geburtsurkunde des Kindes (gerne schon mit einer Kopie davon),

den Impfpass des Kindes (gerne schon mit einer Kopie davon),

das Anmeldeschreiben der Stadt Aachen und

natürlich Ihr Kind

Falls Ihr Kindergarten einen Beobachtungsbogen erstellt hat, bitten wir Sie, diesen auch mitzubringen (gerne schon mit einer Kopie davon).

Wir nehmen dann die Daten auf und lernen Ihr Kind kennen.

Dazu müssen beide sorgeberechtigten Eltern unterschreiben, können diese Vorgabe aber auch durch Mitbringen des von beiden ausgefüllten Anmeldebogens oder eine Vollmacht des anderen Elternteiles erfüllen.

Den Anmeldebogen finden Sie am Anfang dieses Beitrages.

Eltern dürfen bei der Anmeldung eine Wunsch äußern, mit welchem Freund oder welcher Freundin ihr Kind in eine Klasse kommen soll. Die schulärztliche Untersuchung ist erst im darauffolgenden Jahr. Ein Betreuungswunsch kann schriftlich geäußert werden.

Die Frage, ob der Zeitpunkt der Anmeldung Auswirkung darauf hat, ob ein Kind angenommen wird oder nicht, kann folgendermaßen beantwortet werden: Alle Anmeldungen, die bis zum letzten Anmeldetag vorgenommen wurden, werden gleich behandelt.

Aufnahme

Auch wenn in Ihrem Anmeldeschreiben nicht die Karl-Kuck-Schule steht, dürfen Sie Ihr Kind bei uns anmelden. Im Schulgesetz steht aber sinngemäß, dass ein Kind einen Anspruch auf die Grundschule hat, zu der der Schulweg am nächsten ist.

Wenn noch genügend Plätze vorhanden sind, können auch Kinder aufgenommen werden, die weiter weg wohnen. In den letzten Jahren konnten wir meist nicht alle Kinder außerhalb unseres Einzugsgebietes aufnehmen.

Wir dürfen 2 Klassen bilden. Falls wir Kinder ablehnen müssen (was wir sehr, sehr ungern tun), entscheiden wir nach Vorgaben des Schulgesetzes:

"Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin ... berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran: Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache. Mit einer offiziellen Zusage müssen wir meist bis Mai warten, bis wir das Okay vom Schulamt haben.